Entscheidungsgründe: Ing. Johann Z***** verstarb am 26. 11. 2004. Die Beteiligungsverhältnisse an der drittbeklagten KG stellen sich nach dem Vorbringen der klagenden Partei, das das Erstgericht seiner Entscheidung insoweit zugrundelegte, wie folgt dar: Ing. Johann Z***** war mit einer Einlage in Höhe von 33.300 EUR, somit zu 50 % beteiligt. Der Erstbeklagte ist an der Drittbeklagten mit 3.700 EUR, somit zu 5,55 %, und die Zweitbeklagte mit 29.600 EUR, somit zu 44,44 % beteiligt. ... mehr lesen...
Norm: HGB §139UGB §139
Rechtssatz: Der Legatar wird nicht automatisch Gesellschafter; ihm steht nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf den Gesellschaftsanteil gegen den Erben zu. Entscheidungstexte 8 Ob 534/91 Entscheidungstext OGH 14.11.1991 8 Ob 534/91 Veröff: NZ 1992,298 = RdW 1992,111 = ecolex 1992,169 6 Ob 258/08x ... mehr lesen...
Norm: HGB §139UGB §139
Rechtssatz: Ist die Fortsetzung mit dem Erben im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, wird zunächst der ruhende Nachlass Gesellschafter. Mit der Einantwortung wird der nach dem Gesellschaftsvertrag zugelassene Erbe Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten des Erblassers. Entscheidungstexte 8 Ob 534/91 Entscheidungstext OGH 14.11.1991 8 Ob 534/91 ... mehr lesen...