Norm
HGB §139Rechtssatz
Der Legatar wird nicht automatisch Gesellschafter; ihm steht nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf den Gesellschaftsanteil gegen den Erben zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0061859Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009