1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber als unbeschränkt haftender Gesellschafter und daher als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei (einer offenen Gesellschaft) gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestraft, weil dieses Unternehmen drei namentlich genannte Ausländer in ang... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber als unbeschränkt haftender Gesellschafter und daher als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei (einer offenen Gesellschaft) gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestraft, weil dieses Unternehmen drei namentlich genannte Ausländer in ang... mehr lesen...