Entscheidungsgründe: Ing. Johann Z***** verstarb am 26. 11. 2004. Die Beteiligungsverhältnisse an der drittbeklagten KG stellen sich nach dem Vorbringen der klagenden Partei, das das Erstgericht seiner Entscheidung insoweit zugrundelegte, wie folgt dar: Ing. Johann Z***** war mit einer Einlage in Höhe von 33.300 EUR, somit zu 50 % beteiligt. Der Erstbeklagte ist an der Drittbeklagten mit 3.700 EUR, somit zu 5,55 %, und die Zweitbeklagte mit 29.600 EUR, somit zu 44,44 % beteiligt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIfHGB §115HGB §116 Abs2HGB §119HGB §162UGB §115UGB §116 Abs2UGB §119
Rechtssatz: Beschlüsse, deren Zustandekommen oder Inhalt gegen das Gesetz oder gegen den Gesellschaftsvertrag verstößt, sind grundsätzlich nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 633/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 633/79 Veröff: SZ 52/134 = GesRZ 1979,159 ... mehr lesen...