Begründung: Am 11. Jänner 2001 unterfertigte der Verpflichtete einen Notariatsakt, mit dem er seine ausdrückliche Zustimmung erteilte, dass dieser Notariatsakt in Ansehung der im Schuldschein und Pfandurkunde vom 27./28. Oktober 1992 von ihm übernommenen Verpflichtungen iSd §§ 3 und 3a NO gleich einem vor Gericht abgeschlossenen Vergleich sofort vollstreckbar sein solle und die betreibende Partei nicht verpflichtet sei, die Höhe der fälligen Forderung, sowie die Umstände der Fäll... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die eine in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft der Beklagten vermietet hat, begehrte zuletzt rückständige Wertsicherungsbeträge im Gesamtausmaß von S 274.791,30 s.A. (S. 5 des Aktes). Die Beklagte wendete ein, die Nachforderung verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, die Klägerin habe dadurch, daß sie seit mehr als 15 Jahren die Wertsicherung nicht verrechnet habe, zum Ausdruck gebracht, die Valorisierung des Mietzinses nicht in Anspruch zu n... mehr lesen...
Die Kläger, die gemeinsame Eigentümer des Hauses M. Nr. 122 sind, beantragen die Aufhebung des mit den Beklagten über das im Parterre dieses Hauses links vom Eingang gelegene Geschäftslokal abgeschlossenen Mietvertrages. Sie führen aus, daß trotz Mahnung ein Mietzinsrückstand von 3188.84 S unbeglichen sei. Die Beklagten bestritten das Bestehen eines Mietzinsrückstandes und beantragten gemäß § 21 (3) MietG. vor Schluß der Verhandlung durch Beschluß über die Höhe des Mietzinsrückstandes... mehr lesen...
Der Beklagte hat mit Kaufvertrag vom 19. September 1946 die der Klägerin und ihrem vermißten Sohn gehörige Ziegelei um den Kaufpreis von 170.000 S gekauft. 80.000 S bezahlte er bar; der mit 4% jährlich zu verzinsende Rest von 90.000 S wurde ihm auf unbestimmte Zeit gestundet, wobei sich die Verkäufer eine sechsmonatige Aufkündigung des gestundeten Kaufpreisrestes vorbehielten. Kapital und Zinsen waren durch die im Pkt. 4 des Vertrages aufgenommene Klausel derart gesichert, daß deren Z... mehr lesen...