Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landwirt. Die Beklagte, ein Unternehmen mit zehn Filialen im Raum Hartberg, verkauft unter anderem am Standort Hartberg gebrauchte und neue Traktoren. Am 7. 2. 2003 kaufte der Kläger nach einer kurzen Probefahrt bei der beklagten Partei einen Traktor der Marke Steyr 9094A mit einer Erstzulassung vom 13. 10. 1995 und einem Gesamtbetriebsstundenstand von 4.841 um EUR 23.505. Auf dem vom Kläger unterfertigten Kaufvertrag waren auf der Rückseite die... mehr lesen...