Entscheidungen zu § 872 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2007/3/2 9ObA37/06s

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Harald B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Teicht Jöchl Rechtsanwälte Kommandit-Partnerschaft in ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.03.2007

TE OGH 2006/6/27 3Ob75/06k

Begründung: Die erstbeklagte Partei wurde am 25. August 1997 unter der Firma C***** AG gegründet. Unternehmensgegenstand war die Wertpapiervermittlung, Vermögensverwaltung und Vermögensberatung. Der Zweitbeklagte war bis 5. August 2004 Vorstandsmitglied des aus dreigliedrigen Vorstands und zeitweilig auch Vorstandsvorsitzender. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Dezember 2004 wurde die erstbeklagte Partei aufgelöst; sie befindet sich in Abwicklung. Die A***** GmbH (in der Folge n... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.06.2006

TE OGH 1997/12/15 1Ob377/97s

Entscheidungsgründe: Aufgrund des Kaufvertrags vom 14.November 1989 erwarb die Tochter des Beklagten eine Wiener Wohnung. Der Kaufpreis wurde aus dem Vermögen des Beklagten finanziert. In diesem Kaufvertrag ist die Wohnungsgröße mit 45 m**2 festgehalten. Integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist ein Wohnungsplan, der die Flächen der einzelnen Räume und das Gesamtflächenausmaß mit 44,2 m**2 ausweist. Nach dem Erwerb der Wohnung hatte der Beklagte dort Malerarbeiten verrichte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1997

TE OGH 1995/10/23 1Ob617/95

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Entscheidung | OGH | 23.10.1995

TE OGH 1980/9/2 5Ob573/80

Mit Vertrag vom 3. Feber 1978 übertrug der Beklagte die ihm an der 39.87 m2 Wohnfläche umfassenden Wohnung in Salzburg auf Grund des "Wohnbesitz- (Bestands-) Vertrages" vom 28. August 1974 gegen die Liegenschaftseigentümerin zustehenden Rechte mit deren Zustimmung für ein Entgelt von 466 000 S an die Klägerin. Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 72 483.10 S samt 4% Zinsen seit 4. Feber 1978 "zum Ersatz des Schadens", der ihr dadurch erwachsen sei, daß... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1980

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