Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Dem Parteienvorbringen und den vorgelegten Akten zufolge ist die Antragstellerin dieses Verfahrens auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes (im folgenden: Einschreiterin) alleinige Eigentümerin der Grundstücke Nr. 2266, 2267, 2268 und 2269, jeweils in Einlagezahl (EZ) 490 des Grundbuches 86035 Steeg (Tirol). Auf dieser Fläche befindet sich die Almhütte und Jausenstation "Bockbachalm". Zu ihr führt ein Weg, der unter anderem über die Grundstücke Nr. 228... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Flurverfassung
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaTir FlVLG 1996 §37ABGB §835
Leitsatz: Zuständigkeit der Agrarbehörde zur Vornahme einer Benützungsregelung
betreffend eine Wegbenützung zur Bewirtschaftung einer Almhütte samt
Jausenstation; keine Zuständigkeit der Gerichte zur Entscheidung über
die Vereinbarkeit einer solchen Nutzungsregelung mit den
agrarrechtlichen Vorschriften auch zur Vermeidung eine... mehr lesen...