Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 14.4.2015 beantragte der Beschwerdeführer - der in der Bundesrepublik Deutschland ansässig war - für seine Teilnahme als Kläger an einer für den 11.5.2015 anberaumten Verhandlung in einer Sozialrechtssache vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht einen Kostenvorschuss. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach ihm der Präsident des Landesgerichtes Innsbruck - die belangte Behörde - für seine Teilnahme an der Verhandlung gemä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.5.2015 fand in einer Sozialrechtssache vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht eine Verhandlung statt, an welcher der Beschwerdeführer - der in der Bundesrepublik Deutschland ansässig war - als Kläger teilnahm. Am 2.6.2015 beantragte er, ihm für seine Teilnahme an dieser Verhandlung Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz BGBl. 136/1975 (in der Folge: GebAG) zuzuerkennen. Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb der Präsident des Landesgerichtes Salzburg - die belangte Behörde - dem Beschwerdeführer eine Pauschalgebühr gemäß TP 12a lit. b Gerichtsgebührengesetz BGBl. 501/1984 (in der Folge: GGG) von 234 Euro sowie eine Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes BGBl. 288/1962 (in der Folge: GEG) von 8 Euro vor. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 8.10.2015 persönlich zugeste... mehr lesen...