Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Räumung einer näher bezeichneten Wohnung im Haus Wien 10, Oberlaaer Straße 210. Die Beklagte habe nach dem Kaufvertrag vom 19. 12. 1978 auf Lebensdauer ein Gebrauchsrecht an dieser Wohnung. Das Gebäude, in dem sich die Wohnung befinde, sei in einem gesundheits- bzw. lebensgefährdenden Ausmaß baufällig. Das Magistrat der Stadt Wien habe deshalb mit Bescheid vom 2. 3. 1989 die Räumung der von der Beklagten benützten Wohnu... mehr lesen...