Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin brachte im Grundverfahren zur Zahl 19 Cg 33/18i des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien am 05.10.2018 gegen die Verlassenschaft nach dem am XXXX verstorbenen XXXX eine Klage wegen „grundbücherlicher Einverleibung eines Wohnungsgebrauchsrechts“ ein. Der Streitwert wurde auf dem Rubrum der Klage einerseits nach JN und RATG mit einem Betrag von EUR 60.000,00, andererseits gemäß GGG mit einem Betrag ... mehr lesen...