Norm: ABGB §267 Abs2
Rechtssatz: Sollte eine Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels aber nicht zumutbar sein, bestehen keine Bedenken, dass der Sachwalter das amtliche Kilometergeld zugesprochen erhält. Entscheidungstexte 1 R 188/03g Entscheidungstext LG Krems 16.02.2004 1 R 188/03g European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §267 Abs2
Rechtssatz: Dass die Notwendigkeit auswärts zu essen, einen erhöhten Aufwand nach sich zieht, kann als amtsbekannt vorausgesetzt werden. Nicht zuletzt deswegen wird dieser Aufwand in Kollektivverträgen, aber auch in der Reisegebührenvorschrift und dem GebAG pauschaliert ersetzt. Auch dem Sachwalter ist ein Mehraufwand zu ersetzen. Entscheidungstexte 1 R 188/03g Ent... mehr lesen...