RS OGH 2004/2/16 1R188/03g

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Veröffentlicht am 16.02.2004
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Norm

ABGB §267 Abs2

Rechtssatz

Dass die Notwendigkeit auswärts zu essen, einen erhöhten Aufwand nach sich zieht, kann als amtsbekannt vorausgesetzt werden. Nicht zuletzt deswegen wird dieser Aufwand in Kollektivverträgen, aber auch in der Reisegebührenvorschrift und dem GebAG pauschaliert ersetzt. Auch dem Sachwalter ist ein Mehraufwand zu ersetzen.

Entscheidungstexte

  • 1 R 188/03g
    Entscheidungstext LG Krems 16.02.2004 1 R 188/03g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00129:2004:RKR0000006

Dokumentnummer

JJR_20040216_LG00129_00100R00188_03G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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