Norm
ABGB §267 Abs2Rechtssatz
Dass die Notwendigkeit auswärts zu essen, einen erhöhten Aufwand nach sich zieht, kann als amtsbekannt vorausgesetzt werden. Nicht zuletzt deswegen wird dieser Aufwand in Kollektivverträgen, aber auch in der Reisegebührenvorschrift und dem GebAG pauschaliert ersetzt. Auch dem Sachwalter ist ein Mehraufwand zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00129:2004:RKR0000006Dokumentnummer
JJR_20040216_LG00129_00100R00188_03G0000_002