Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), stellte am 24.11.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz und gab an, am XXXX geboren zu sein. 2. Auf Grund von Zweifeln des Einvernahmeleiters an der Minderjährigkeit des Beschwerdeführers wurde sein Handwurzelröntgen zur Bestimmung des Knochenalters veranlasst. Die Bestimmung des Knochenalters der linken Hand ergab, dass sämtliche Epiphysenfugen an den Phalange... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (Asylwerber), stellte am 24.11.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz und gab an am XXXX geboren zu sein. 2. Auf Grund von Zweifeln des Einvernahmeleiters an der Minderjährigkeit des Asylwerbers wurde ein Handwurzelröntgen des Asylwerbers zur Bestimmung des Knochenalters veranlasst. Die Bestimmung des Knochenalters der linken Hand ergab, dass sämtliche Epiphysenfugen an den Phalangen und den Metacarpalia geschlossen sind und, das... mehr lesen...