Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fasst durch seine Richterin Dr. Lukas über die Beschwerden der mj. E L vertreten durch G L, G, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Bezirkshauptmannschaft Freistadt (Abteilung Kinder- und Jugendhilfe) zurechenbare Organe in Form von Handlungen vom 29.7.2020, 26.8.2020 sowie 22.7.2021 als gerichtlich gemäß § 277 Abs 2 ABGB bestellter Kollisionskurator sowie wegen Verletzung der Entscheidungs... mehr lesen...