Begründung: Die Ehe der Eltern der am 25. Mai 1995 geborenen D***** und der am 25. Jänner 2000 geborenen I***** wurde 2006 aus dem Alleinverschulden des Vaters geschieden. In dem seit Juni 2005 anhängigen Pflegschaftsverfahren stellten zunächst beide Eltern den Antrag auf Alleinobsorge. Mit Beschluss vom 2. Februar 2007 (Band I ON S85) entzog das Erstgericht der Mutter einstweilen die Obsorge und übertrug sie einstweilen dem Vater. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft. Der bisher... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Eltern lebten mit den vier (mit Ausnahme des ältesten gemeinsamen) Kindern im gemeinsamen Haushalt. Die drei älteren Kinder sind seit 29. 5. 2009 bei Pflegeeltern untergebracht. Mit Beschluss vom 15. 7. 2009 wurde den Eltern die Obsorge für das jüngste, am 1. 2. 2009 geborene Kind im Bereich medizinische (Heil-)Behandlung, Bestimmung des Aufenthalts, je einschließlich der gesetzlichen Vertretung entzogen und dem Land Steiermark als Jugendwohlfahrtsträger üb... mehr lesen...
Begründung: Die am 27.12.1978 geborene Sabine K*** ist ein uneheliches Kind der Roswitha K***. Das Stadtjugendamt Salzburg ist Amtsvormund dieses Kindes. Nach der Aktenlage (ON 15) ist das Kind seit 1982 bei den Pflegeeltern Erich und Ingeborg D*** untergebracht. Am 21.8.1984 stellte die Mutter den Antrag, ihr ein Besuchsrecht zu ihrer Tochter Sabine in der Weise einzuräumen, daß sie das Kind an jedem Wochenende von Samstag früh bis Sonntag abends zu sich nehmen kann. Mit Beschluß... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 Abs2 B
Rechtssatz: Auch die nur vorläufige Übertragung des Rechtes zur Pflege und Erziehung schließt die gesetzliche Vertretung des Kindes ein. Entscheidungstexte 4 Ob 519/80 Entscheidungstext OGH 29.04.1980 4 Ob 519/80 Veröff: EFSlg 36008 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048701 ... mehr lesen...