IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Warum als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 13.07.2021, Zl. ***, (mitbeteiligte Partei: Frau C als gesetzliche Vertreterin von D), betreffend Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 VwGVG Folge gegebe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.09.2021 Norm: NÄG 1988 §1NÄG 1988 §2 Abs1 Z9NÄG 1988 §4NÄG 1988 §8ABGB §167 Abs2
Rechtssatz: Die Aufzählung der Parteistellung gem § 8 Abs 1 NÄG in einem Namensänderungsverfahren ist keine abschließende (arg „jedenfalls“). Schlagworte Ordnungsrecht; Namensrecht; Namensänderung; Familienname; Minderjährige; Obsorge; Beschwerdelegitimation; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.09.2021 Norm: NÄG 1988 §1NÄG 1988 §2 Abs1 Z9NÄG 1988 §4NÄG 1988 §8ABGB §167 Abs2
Rechtssatz: Die Beschwerdelegitimation für eine Bescheidbeschwerde an das VwG setzt einen wirksam erlassenen Bescheid voraus, der in die Rechtssphäre des Beschwerdeführers eingreift, sowie das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers (vgl Köhler in Köhler/Brandtner/Schmelz, VwGVG Kommentar ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.09.2021 Norm: NÄG 1988 §1NÄG 1988 §2 Abs1 Z9NÄG 1988 §4NÄG 1988 §8ABGB §167 Abs2
Rechtssatz: Soll der Vor- oder Familienname des Kindes nach dem NÄG geändert werden, muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden und bedarf der Zustimmung des anderen obsorgeberechtigten Elternteils (Fischer-Czermak in Klet... mehr lesen...