Entscheidungen zu § 156 ABGB

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.04.2022

RS Vfgh 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.04.2022

TE Vfgh Erkenntnis 2003/6/28 G78/00

Entscheidungsgründe: I.              1. Beim Landesgericht Innsbruck ist eine Berufung gegen das Urteil eines Bezirksgerichtes anhängig, mit dem das Klagebegehren auf Feststellung, daß die von der Klägerin geborenen Beklagten nicht die ehelichen Kinder des G seien, abgewiesen wurde.               2. Die Klägerin und G heirateten am 26. April 1994 in der Dominikanischen Republik. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Eheschließung österreichische Staatsbürgerin und ist dies nach wie ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 28.06.2003

RS Vfgh 2003/6/28 G78/00

Index: 20 Privatrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEMRK Art8ABGB §156, §157, §158, §159ABGB §163e idF Kindschaftsrechts-ÄnderungsG 2001 - KindRÄG 2001, BGBl I 135/2000 IPR-G §21
Leitsatz: Verstoß von Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über die Legitimation zur Bestreitung der Ehelichkeit eines Kindes gegen das Recht auf Privat- und Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.06.2003

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