Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Eingaben vom 1.8.1995 beantragten die minderjährigen Kinder des nunmehrigen Beschwerdeführers - sie entstammen der mittlerweile geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der Kindesmutter -, vertreten durch ihre Mutter als gesetzliche Vertreterin, beim Magistrat der Stadt Wien die Änderung ihrer Familiennamen. Nach ihrer Wiederverheiratung hat die Mutter den Namen ihres nunmehrigen Ehemannes als gemeinsamen Familiennamen angenommen. Durch die bean... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Eingaben vom 16.7.1996 beantragten die minderjährigen Töchter des nunmehrigen Beschwerdeführers - sie entstammen der mittlerweile geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der Kindesmutter -, vertreten durch ihre Mutter als gesetzliche Vertreterin, beim Magistrat der Stadt Wien die Änderung ihrer Familiennamen. Nach ihrer Wiederverheiratung hat die Mutter den Namen ihres nunmehrigen Ehemannes als gemeinsamen Familiennamen angenommen. Durch die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Eingabe vom 11.7.1996 beantragte der minderjährige Sohn des nunmehrigen Beschwerdeführers, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, beim Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten die Änderung seines Familiennamens. Der Beschwerdeführer ist der eheliche Vater des minderjährigen Namenswerbers. Nach der Scheidung hat die Kindesmutter wieder ihren früheren Familiennamen angenommen. Durch die beantragte Namensänderung sollte der Name d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Eingabe vom 19. November 1993 beantragte der minderjährige Sohn des nunmehrigen Beschwerdeführers, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, beim Magistrat der Stadt Wien die Änderung seines Familiennamens. Der Beschwerdeführer ist der eheliche Vater des minderjährigen Namenswerbers. Nach der Scheidung der Eltern hatte die Kindesmutter wieder ihren früheren Familiennamen angenommen. Durch die beantragte Namensänderung sollte der Na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der minderjährige Sohn des Beschwerdeführers beantragte, vertreten durch seine Mutter als alleinige gesetzliche Vertreterin, beim Magistrat der Stadt Wien die Änderung seines Vornamens. Der Beschwerdeführer ist der eheliche Vater des Antragstellers. In der Amtsbestätigung des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 16. April 1993, Zl. P 132/92, wurde festgehalten, daß die gesetzliche Vertretung nur der Kindesmutter zusteht (§281 AußerstreitG). Das Magistrat der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der minderjährige Sohn des Beschwerdeführers - er entstammt der mittlerweile geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der Kindesmutter - beantragte am 3. November 1994, vertreten durch seine Mutter als gesetzliche Vertreterin, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten die Änderung seines Familiennamens. Nach ihrer Wiederverheiratung hat die Mutter den Namen ihres nunmehrigen Ehemannes als gemeinsamen Familiennamen angenommen. Durch die beantragte Nam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die minderjährige Tochter des Beschwerdeführers - sie entstammt der mittlerweile geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der Kindesmutter - beantragte, vertreten durch ihre Mutter als gesetzliche Vertreterin, bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung gemäß §2 Abs1 Z9 Namensänderungsgesetz 1988 idF BGBl. 25/1995 die Änderung ihres Familiennamens. Nach ihrer Wiederverheiratung hat die Mutter den Namen ihres nunmehrigen Ehemannes als gemeinsamen Fa... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/03 Personenstandsrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §8NamensänderungsG §8NamensrechtsänderungsGABGB §154 Abs2ABGB §178 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch die Versagung der Parteistellung für den geschiedenen Vater im
Verfahren zur Namensänderung seiner ehelichen minderjährigen Tochter;
Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Äußerung im
Namensänderungsv... mehr lesen...