Norm: ABGB §1460ABGB §1461ABGB §1462ABGB §1477
Rechtssatz: Die Benützung eines Grundstückes zu Gehzwecken und Fahrzwecken, die rechtsgeschäftlich als Dienstbarkeit eingeräumt wurde, kann niemals zur Ersitzung des Eigentums an diesem Grundstück führen. Entscheidungstexte 1 Ob 661/84 Entscheidungstext OGH 31.08.1984 1 Ob 661/84 Europea... mehr lesen...