Norm
ABGB §1460Rechtssatz
Die Benützung eines Grundstückes zu Gehzwecken und Fahrzwecken, die rechtsgeschäftlich als Dienstbarkeit eingeräumt wurde, kann niemals zur Ersitzung des Eigentums an diesem Grundstück führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0034209Dokumentnummer
JJR_19840831_OGH0002_0010OB00661_8400000_002