Die von der klagenden Partei - einem Speditionsunternehmen - zu 6 Cg 377/69 (später 6 Cg 302/72) des Landesgerichtes Innsbruck am 13. März 1969 erhobene Klage, mit welcher sie aus dem Titel der Amtshaftung die Verurteilung der beklagten Partei - der Republik Österreich - zur Zahlung von zunächst 153.688.14 S begehrte, wurde am 6. Feber 1970 auf den Betrag von 105.132.14 S eingeschränkt, während der Differenzbetrag zum Gegenstand einer zu 6 Cg 279/70 des Landesgerichtes Innsbruck überr... mehr lesen...