Begründung: Die am 27. Juli 1990 geborene Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners. Die Ehe der Eltern wurde am 9. März 2004 einvernehmlich geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich wurde vereinbart, dass die Obsorge für die Antragstellerin und ihren drei Jahre älteren Bruder der Mutter zukommen solle. Der Vater verpflichtete sich, den Kindern ab 1. April 2004 einen monatlichen Unterhalt von je EUR 300,-- zu leisten. Dieser Vereinbarun... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist der außereheliche Sohn des Antragsgegners. Mit der
Begründung: , er beabsichtige Caroline S***** zu heiraten, hat er am 16. 7. 1996 beim Bezirksgericht Schwaz im Verfahren 1 Nc 52/96 die Festsetzung einer Ausstattung im Betrag von S 1,800.000,-- verlangt und am 9. 3. 1998 den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss erwirkt, dass der Antragsgegner schuldig sei, ihm binnen 14 Tagen ab Eheschließung mit Caroline S***** S 500.000,-- zu zahlen. Sein Mehrbegeh... mehr lesen...