Entscheidungsgründe: I. 1.1. Bei den antragstellenden Gerichten (das sind der Oberste Gerichtshof und die Landesgerichte Feldkirch, St. Pölten und Linz) sind jeweils Verfahren anhängig, bei denen die Höhe der Unterhaltsleistungen der Väter für ihre nichthaushaltszugehörigen Kinder - insbesondere aufgrund des hg. Erkenntnisses vom 27. Juni 2001, B1285/00 - strittig ist. 1.2. Aus Anlaß der bei ihm anhängigen Revisionsrekurse stellte der Oberste Gerichtshof gemäß Art89... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität UmfangB-VG Art140 Abs1 / Prüfungsgegenstand UmfangB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungABGB §140 Abs3FamilienlastenausgleichsG 1967 §12a
Leitsatz: Keine Zulässigkeit der Gerichtsanträge auf Aufhebung der Einstufung
der Familienbeihilfe nicht als Unterhalt des Kindes mangels
Präjudizial... mehr lesen...