Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung. Um die Verjährung zu verhindern, sind Ersatzansprüche gemäß §9 Abs6 SHG OÖ 1998 sicherzustellen und muss die Sicherstellung auch noch zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Ersatzansprüche und des Abspruches der Behörde üb... mehr lesen...