Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Darlegungen der beklagten Partei zur
Begründung: der Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision ist zu erwidern: Für den Verlust des Mietgegenstandes, der bei beweglichen Sachen dem Untergang des Bestandobjektes gleichsteht (MietSlg 17.185; SZ 1/45; Würth in Rummel, ABGB, § 1112 Rz 1), trifft den Mieter nach allgemeinen Vertragsgrundsätzen der Entlastungsbeweis nach § 1298 ABGB (MietSlg 33.182 uva; Würth aaO Rz 5). Unt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 12. 2. 1984 gegen 10 Uhr im Einstiegsbereich des Selbstbedienungsschleppliftes H***** durch einen Schleppliftbügel im Bereich des Mundes verletzt. Dieser Schlepplift wird von der Erstbeklagten betrieben; die Zweitbeklagte ist persönlich haftender Gesellschafter der Erstbeklagten. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Unfall die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahl... mehr lesen...