Entscheidungen zu § 1170a Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/5 90/08/0023

Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Erstmitbeteiligte auf Grund ihrer Beschäftigung als Werbetexterin bei der Beschwerdeführerin in der Zeit vom 15. Oktober 1980 bis 31. März 1982 der Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG unterliegt. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 10. Dezember 1987, Zl. 85/08/0045, hingewiesen. In der Begründung: dieses Erkenntnisses, mit dem der Bescheid der belangten Behörde vom 7. Jänner 1985 wegen Rechtswidri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.03.1991

RS Vwgh 1991/3/5 90/08/0023

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1152;ABGB §1165;ABGB §1170a Abs1;ASVG §4 Abs2;
Rechtssatz: (Auch) beim Werkvertrag bedeutet eine "Pauschalvereinbarung" nicht, daß dem Werksunternehmer die Erbringung der Gegenleistung freistünde, vielmehr, daß derselbe wegen seiner den Aufwand nicht berücksichtigenden Werkerstellungspflicht das Risiko hö... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1991

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