Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 13 Oö. VNPG hat der Unabhängige Verwaltungssenat eine im Zuge eines Vergabeverfahrens ergangene Entscheidung eines Auftraggebers bzw. einer Auftraggeberin für nichtig zu erklären, wenn sie 1. im Widerspruch zu Bestimmungen des BVergG oder der hierzu erlassenen Verordnungen steht und 2. für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss ist. Gemäß § 70 Abs.1 BVergG sind in den Ausschreibungsunterlagen d... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die begriffliche Unterscheidung von Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung wird als maßgeblich erachtet, ob der Überlasser das Unternehmerrisiko trägt (vgl die Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 27.1.1987, 14 Ob 224/86 zur Rechtslage vor dem BG BGBl. Nr. 196/1988 (betreffend das Stammgesetz des AÜG sowie die Anpassung des § 9 Abs.4 und 5 AMFG) sowie - unter Hinweis auf diese Entscheidung - das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.11.1990, Zl. 90/... mehr lesen...