Entscheidungen zu § 1117 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2000/11/23 6Ob59/00w

Begründung: Die Beklagte im führenden und (Wider-)Klägerin im verbundenen Verfahren (in der Folge: Beklagte) ist Eigentümerin, Errichterin und Betreiberin des Einkaufszentrums M* in S*, das am 12. 9. 1991 eröffnet wurde. Mit Bestandverträgen vom 25. 9. und 6. 6. 1991 nahm die W* GmbH die im Untergeschoss des Gebäudes gelegenen Geschäftsräumlichkeiten top Nr GU/01, 02, 03, 05, 06 mit einer Gesamtfläche von 1106 m2 und ein Lager mit einer Nutzfläche von 72,50 m2 sowie die im Erdgescho... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.11.2000

TE OGH 1999/5/28 6Ob42/99s

Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag über eine 107,9 m2 große Wohnung in einem Haus, das nach dem 31. 12. 1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde. Das Mietverhältnis begann am 1. 10. 1993. Die Parteien vereinbarten, daß ungeachtet der Befristung eine Kündigung für beide Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende aus wichtigem Grund möglich sei. Vier Monate nach Bezug d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.05.1999

TE OGH 1998/10/15 8Ob171/98z

Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Miteigentümer eines Hauses in Wörgl. sie haben eine Benützungsvereinbarung geschlossen, nach der die gemietete Wohnung dem Erstbeklagten zur ausschließlichen und alleinigen Benützung überlassen wurde. Diese Wohnung wurde mit dem zwischen dem Kläger und dem Erstbeklagten abgeschlossenen Mietvertrag vom 23. 11. 1990 per 1. 12. 1990 vom Kläger zu Geschäfts- und Wohnzwecken gemietet. Er betreibt in der Wohnung einen Direktvertrieb für Haushal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.1998

TE OGH 1998/7/8 9Ob178/98m

Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob den Mieter, der vor Schluß der der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz unmittelbar vorangehenden Verhandlung den geschuldeten Betrag entrichtet, am Zahlungsrückstand ein grobes Verschulden trifft (§ 33 Abs 2 MRG), ist eine Frage, die von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Dem Rechtsanwender ist bei der Beurteilung des groben Verschuldens an der nicht rechtzeitigen Zahlung des Mietzinses ein gewisser Beurte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1998

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