Am 25. September 1966 kam es zum Zusammenstoß zwischen dem PKW. des Dr. P. und jenem des Beklagten. Hiebei wurde die Gattin des Dr. P., Eleonore, verletzt. Sie war Angestellte der Klägerin und befand sich vom 26. September bis 2. November 1966 im Krankenstand, erhielt aber für diese Zeit ihre Dienstbezüge von der Klägerin ausbezahlt. Sowohl Dr. P. als auch der Beklagte wurden wegen dieses Verkehrsunfalles strafgerichtlich verurteilt. Die Klägerin begehrt den Ersatz von 7808.21 S v... mehr lesen...