Norm: ABGB §1030
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die sogenannte "Ladenvollmacht" gelten nicht nur für Umsatzhändler, sondern sind auch auf andere Gewerbetreibende anwendbar. Entscheidungstexte 8 Ob 45/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1986 8 Ob 45/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0019721 ... mehr lesen...
I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien. Der Kläger, ein Weingroßhändler, ist seit Jahren in Geschäftsverbindung mit der Weinkellerei der beklagten Genossenschaft. Seine Weinkäufe bei ihr wurden - bis auf die klagsgegenständlichen Geschäfte - stets unter Ausstellung von Fakturen abgewickelt. Über die zuletzt erwähnten Geschäfte, die der Kläger - wie immer - mit dem Kellermeister des Beklagten abgeschlossen hat, erhielt er aber keine Rechnungen. Zufolge ein... mehr lesen...