Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1. XXXX , XXXX , XXXX , war bis zu ihrem Tod am 14.01.2016 Bewirtschafterin des Betriebes mit der BNr. XXXX . Nach ihrem Tod fand am 27.04.2016 mit Wirksamkeitsbeginn am 18.04.2016 ein Bewirtschafterwechsel von XXXX auf ihren Ehemann XXXX , XXXX , XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) statt. 2. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Judenburg vom 10.07.2017, Aktenzahl 23 A/31/16z-19 wurde der BF als Alle... mehr lesen...