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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/11/0230 E 22. Juni 2010 2008/11/0190 E 23. November 2010 2008/11/0057 E 21. September 2010 2007/11/0209 E 22. Juni 2010Rechtssatz
Die Frage der Rechtzeitigkeit eines Antrages wirft eine Rechtsfrage auf, die nicht unter das Neuerungsverbot fällt. (Hier:
Sie war bereits Gegenstand des Verwaltungsverfahrens und beinhaltet das Beschwerdevorbringen keine neuen Tatsachen.)
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007110271.X01Im RIS seit
04.07.2008Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011