RS Vwgh 2008/5/21 2007/02/0279

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2008
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §118 Abs3;
ASchG 1994 §130 Abs5 Z1;
BArbSchV 1994 §1 Abs1;
BArbSchV 1994 §1 Abs2;
BArbSchV 1994 §87;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/02/0118 E 25. November 2005 RS 1(Hier: Dies gilt auch für Besichtigungen.)

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, dass das vom verunfallten Arbeitnehmer geführte "Koordinationsgespräch" mit dem Spengler im Beschwerdefall unter den Begriff der "Vorbereitungsarbeiten" des § 1 Abs. 2 BArbSchV 1994 zu subsumieren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007020279.X04

Im RIS seit

20.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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