Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §23 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/02/0168Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/02/0293 E 31. Jänner 2003 RS 1Stammrechtssatz
Gemäß § 23 Abs. 1 ArbIG 1993 ist die Bestellung von verantwortlich Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 und 3 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften erst dann rechtswirksam, wenn beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist(Hinweis E 26. Juli 2002, 2002/02/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007020167.X04Im RIS seit
30.06.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008