RS Vwgh 2008/5/21 2007/02/0279

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Veröffentlicht am 21.05.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV 1994 §1;
BArbSchV 1994 §161;
BArbSchV 1994 §2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestimmungen der § 1, § 2 und § 161 BArbSchV 1994 richten sich nicht nur an denjenigen Unternehmer, der die Bauarbeiten durchführt; die Anordnungen richten sich vielmehr auch an den Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer eine von einem Dritten hergestellte Vorrichtung betreten sollen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007020279.X05

Im RIS seit

20.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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