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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §10 Abs2 idF 2006/I/041;Rechtssatz
Da § 10 ApG seine im Beschwerdefall anzuwendende Fassung durch die ApG-Novelle BGBl. I Nr. 41/2006 erhielt, die Ein- und Mehrtagespendler betreffende erwähnte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes jedoch auf früheren Fassungen dieser Bestimmung beruht, war für das Abgehen von der in dieser Frage bisher vertretenen Auffassung eine Beschlussfassung gemäß § 13 Abs. 1 VwGG nicht geboten (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2004, Zl. 2003/12/0162).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100029.X10Im RIS seit
27.06.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013