Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z2;Rechtssatz
In der Frage, ob ein um Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke Ansuchender (im gegenständlichen Fall die mitbeteiligte Partei) die in Aussicht genommene Betriebsstätte glaubhaft gemacht hat, kommt dem Konzessionsinhaber einer bereits bestehenden Apotheke (hier dem Beschwerdeführer) kein Mitspracherecht zu (vgl. das hg. E vom 11. Juni 2002, ZI. 2000/10/0166), ebenso in der Frage, ob das Versorgungspotenial einer anderen als das der bereits bestehenden Apotheke des Konzessionsinhabers infolge der Errichtung der beantragten Apotheke unter 5.500 Personen sinken werde (vgl. das hg. E vom 28. Jänner 2008, ZI. 2006/10/0160, mwN).
Schlagworte
Gesundheitswesen ApothekenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100029.X02Im RIS seit
27.06.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013