RS Vwgh 2008/5/21 2007/10/0029

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Veröffentlicht am 21.05.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z2;
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §10 Abs2;
ApG 1907 §10 Abs4;
ApG 1907 §10 Abs5;
AVG §8;

Rechtssatz

In der Frage, ob ein um Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke Ansuchender (im gegenständlichen Fall die mitbeteiligte Partei) die in Aussicht genommene Betriebsstätte glaubhaft gemacht hat, kommt dem Konzessionsinhaber einer bereits bestehenden Apotheke (hier dem Beschwerdeführer) kein Mitspracherecht zu (vgl. das hg. E vom 11. Juni 2002, ZI. 2000/10/0166), ebenso in der Frage, ob das Versorgungspotenial einer anderen als das der bereits bestehenden Apotheke des Konzessionsinhabers infolge der Errichtung der beantragten Apotheke unter 5.500 Personen sinken werde (vgl. das hg. E vom 28. Jänner 2008, ZI. 2006/10/0160, mwN).

Schlagworte

Gesundheitswesen Apotheken

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007100029.X02

Im RIS seit

27.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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