RS Vwgh 2008/5/21 2006/10/0254

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Veröffentlicht am 21.05.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §12 Abs2 Z1 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §48 Abs2 Z1 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §51 Abs3 Z1 idF 2001/I/016;
AVG §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/10/0268

Rechtssatz

Personen, die nicht Inhaber einer öffentlichen Apotheke sind, kommt ebenso wie Personen, die zwar Inhaber einer öffentlichen Apotheke sind, aber keinen rechtzeitigen Einspruch erhoben haben, kein Recht zu, am Konzessionsverfahren einer neuen öffentlichen Apotheke als Parteien teilzunehmen und den mangelnden Bedarf an dieser Apotheke geltend zu machen - es sei denn, sie würden durch den angefochtenen Bescheid in sonstige Weise in ihrer Rechtssphäre unmittelbar berührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006100254.X02

Im RIS seit

27.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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