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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §12 Abs2 Z1 idF 2001/I/016;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/10/0268Rechtssatz
Personen, die nicht Inhaber einer öffentlichen Apotheke sind, kommt ebenso wie Personen, die zwar Inhaber einer öffentlichen Apotheke sind, aber keinen rechtzeitigen Einspruch erhoben haben, kein Recht zu, am Konzessionsverfahren einer neuen öffentlichen Apotheke als Parteien teilzunehmen und den mangelnden Bedarf an dieser Apotheke geltend zu machen - es sei denn, sie würden durch den angefochtenen Bescheid in sonstige Weise in ihrer Rechtssphäre unmittelbar berührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006100254.X02Im RIS seit
27.06.2008Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017