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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs2 idF 2001/I/016;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/10/0268Rechtssatz
Wenn der BF vorbringt, dass, wie ein Blick auf die Karte zeige, viele Bewohner des roten Polygons von anderen öffentlichen Apotheken deutlich weniger weit entfernt seien als von der beantragten, übersieht er, dass bei Ermittlung der Wegstrecken zur Bestimmung der Versorgungspolygone im Falle des Vorliegens von (teilweisen) Einbahnregelungen sowohl auf den Hin-, als auch auf den Rückweg Bedacht genommen und die aus beiden Strecken gebildeten Summe halbiert werden muss (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. März 1991, Zl. 90/10/0026).
Schlagworte
Gesundheitswesen ApothekenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006100254.X04Im RIS seit
27.06.2008Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017