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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Widerspricht eine Partei im Rahmen des Parteiengehörs der Verwertung eines im Administrativverfahren erstatteten Sachverständigengutachtens und substanziiert sie ihre nicht auf die selbständige Beurteilung fachlicher Fragen beschränkten Bedenken näher, dann erfordert ein solches Vorbringen ein Eingehen darauf (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. November 1991, Zl. 91/09/0135).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006060279.X02Im RIS seit
04.07.2008Zuletzt aktualisiert am
24.07.2008