RS Vwgh 2008/5/26 2006/06/0279

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.2008
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L44106 Feuerpolizei Kehrordnung Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
BauG Stmk 1995 §103;
FPolG Stmk 1985 §7 Abs3;

Rechtssatz

Widerspricht eine Partei im Rahmen des Parteiengehörs der Verwertung eines im Administrativverfahren erstatteten Sachverständigengutachtens und substanziiert sie ihre nicht auf die selbständige Beurteilung fachlicher Fragen beschränkten Bedenken näher, dann erfordert ein solches Vorbringen ein Eingehen darauf (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. November 1991, Zl. 91/09/0135).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006060279.X02

Im RIS seit

04.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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