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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/05/0155 E 20. Februar 1990 RS 2Stammrechtssatz
Der Entschluß der Beh, einem Gutachten zu folgen, bildet einen Akt der freien Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG. Diese unterliegt jedenfalls insoweit der nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH, als es sich um die Feststellung handelt, ob der in der Beweiswürdigung gelegene Denkvorgang zu einem den Denkgesetzen entsprechenden Ergebnis geführt hat bzw ob der Sachverhalt, der in dem Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverständiger GutachtenGutachten Beweiswürdigung der BehördeBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemeinfreie BeweiswürdigungBeweismittel SachverständigengutachtenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisParteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004060039.X01Im RIS seit
10.07.2008Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009