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25/01 StrafprozessNorm
StPO 1975 §149;Rechtssatz
Wenn das Gericht in einem Strafverfahren zur Verhandlungsvorbereitung Lokalaugenscheine, Vernehmungen von Zeugen und sonstige Behördengänge durchführt, kann nicht fraglich sein, dass die Teilnahme des Verfahrenshelfers des Hauptangeklagten an diesen Ermittlungen im Ausland in diesem Strafverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung des Hauptangeklagten notwendig war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006060264.X05Im RIS seit
04.07.2008Zuletzt aktualisiert am
10.10.2016