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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BauO NÖ 1996 §39 Abs1;Rechtssatz
Die beschwerdeführende Partei bestreitet nicht, zum Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung, d. h. der gegenständlichen Grenzänderungen, Eigentümerin des von der Teilung betroffenen Grundstücks gewesen zu sein. Damit ist der Abgabenanspruch ihr gegenüber entstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005170206.X02Im RIS seit
02.07.2008Zuletzt aktualisiert am
14.05.2009