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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §531;Rechtssatz
Die juristische Person Verlassenschaft (der Nachlass) hört als Rechtssubjekt mit der Einantwortung zu existieren auf (Hinweis auf Koziol/Welser, Bürgerliches Recht13 I (2006) 70; OGH 5 Ob 65/87); an seine Stelle treten die Erben.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050134.X02Im RIS seit
18.07.2008Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008