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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/05/0287 E 23. Juni 2008Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/06/0035 E 27. Juni 1991 RS 2Stammrechtssatz
Anders als bei der Vollstreckung eines Auftrages zur Beseitigung einer konsenswidrigen Baulichkeit oder eines Instandsetzungsauftrages steht der Vollstreckung eines Auftrages, die konsenswidrige Nutzung eines Gebäudes zu unterlassen, die Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung nicht entgegen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050037.X05Im RIS seit
25.06.2008Zuletzt aktualisiert am
03.04.2012