RS Vwgh 2008/5/28 2006/15/0125

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Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2
VwGG §41 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0145 E 28. November 2001 RS 8 (hier ohne den letzten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung der Behörde unterliegt insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen (Hinweis E 25.9.2001, 97/14/0126).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150125.X04

Im RIS seit

24.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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