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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §27;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/21/0043 E 30. August 2007 RS 6(Hier mit dem Zusatz: Das gilt sinngemäß auch für die Annahme eines Untertauchens innerhalb Österreichs.)Stammrechtssatz
Der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat, rechtfertigt für sich nicht den Schluss, dass er unrechtmäßig in einen anderen Schengenstaat weiterziehen und sich so dem Verfahren entziehen werde (Hinweis E VfGH 28. September 2004, B 292/04, VfSlg. 17288).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007210233.X02Im RIS seit
04.07.2008Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009