RS Vwgh 2008/5/28 2004/03/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
VStG §51 Abs7;
VStG §51d;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/02/0086 E 30. April 2007 RS 1

Stammrechtssatz

Erfolgte die Zustellung des angefochtenen Bescheides an die Erstbehörde innerhalb der Frist des § 51 Abs. 7 VStG, ist es rechtlich unerheblich, ob dessen Zustellung (im Wege der Erstbehörde) an den Besch nach dieser Frist erfolgte (Hinweis E 10. September 2004, 2001/02/0235).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004030026.X01

Im RIS seit

25.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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