Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;Rechtssatz
Nach dem Maßstab des § 44a Z 1 VStG ist die Tat im Spruch des Berufungsbescheids angesichts der nach Datum, Einfahrtsort und (dem davon nicht weit entfernten) Kontrollort sowie der zeitlichen Angabe 15 Uhr näher determinierten Transitfahrt als noch ausreichend konkretisiert zu betrachten, zumal der Beschuldigte durch die Tatumschreibung in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen und weiters der Spruch so geeignet ist, den Beschuldigten rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden (Hinweis E vom 16. Oktober 2002, Zl 2002/03/0106, und vom 12. September 2007, Zl 2003/03/0191).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004030049.X02Im RIS seit
25.06.2008Zuletzt aktualisiert am
14.10.2008